Neuer Name. Neuer Auftritt. Das Ziel bleibt dasselbe.

Ab dem 17. Oktober 2025 tritt die grösste Schweizer Reha-Gruppe unter einer gemeinsamen Dachmarke und dem neuen Namen Klinikgruppe Valens auf.

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Gemeinsam für den bestmöglichen Reha-Verlauf

Die Anmeldung erfolgt durch das zuweisende Spital oder die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt. Nach Erhalt der Kostengutsprache nimmt unsere Patientendisposition direkt Kontakt mit den Patientinnen und Patienten auf und organisiert alle weiteren Schritte rund um die Aufnahme.

Dabei koordinieren wir auch den optimalen Behandlungsort innerhalb unserer Klinikgruppe – basierend auf medizinischer Indikation, Verfügbarkeit und Wohnortnähe.

Formulare für die Zuweisung an unsere Standorte

Hier finden Sie unsere ausfüllbaren Zuweisungsformulare als PDF-Downloads. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie es an anmeldung@kliniken-valens.ch (stationär) bzw. an die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse (ambulant).

Unser Service für Zuweisende

Sie melden an – wir übernehmen den Rest:

  • Wir unterstützen Sie bei der erforderlichen Kostengutsprache (KoGu) für den Rehabilitationsaufenthalt
  • Wir koordinieren den optimalen Klinikstandort für Ihre Patientinnen und Patienten
  • Wir stehen bei Fragen persönlich zur Verfügung – telefonisch oder per Mail

Fragen und Antworten für Zuweisende

Was tun bei medizinischen Rückfragen?

Bei fachspezifischen Fragen oder Unsicherheiten zur Indikation stellen wir gerne den Kontakt zu unseren ärztlichen Fachpersonen her.

Wie läuft die Kommunikation nach der Anmeldung ab?

Sobald die Anmeldung und Kostengutsprache vorliegen, übernimmt unser Patientendispositionsteam die weitere Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten – inkl. Terminvereinbarung und Information zur Aufnahme.

Für Patienten aus dem Akutspital wird der Übertritt in die Rehabilitation mit dem Sozialdienst oder Casemanagement geplant.

Wer übernimmt die Einholung der Kostengutsprache?

Bei Zuweisungen aus dem Akutspital und bei elektiven Zuweisungen (z. B. aus der Hausarztpraxis oder dem Heim) holt die Patientendisposition des entsprechenden Zuweisungsstandortes die Kostengutsprache ein.

Kann ich einen Wunschstandort angeben?

Sofern medizinisch sinnvoll und verfügbar, berücksichtigen wir den gewünschten Standort gerne bei der Planung.

Wechsel in einen psychiatrischen Aufenthalt (TARPSY)

Erfolgt in den Kliniken Gais oder Davos Clavadel ein Wechsel von der psychosomatischen Rehabilitation nach ST Reha in einen psychiatrischen Aufenthalt (TARPSY), informiert unsere Patientendisposition die Krankenkasse per E-Mail über Austritts- und Eintrittsdatum. Eine Kostengutsprache im Vorfeld ist nicht erforderlich, da es sich bei TARPSY – ebenso wie bei der akutsomatischen stationären Behandlung – um eine Pflichtleistung gemäss KVG/KLV handelt. Die Versicherer werden dennoch über den Behandlungswechsel informiert. Dies dient der administrativen Klarheit und verhindert unnötige Rückfragen.

Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter.

Je nach Klinikregion sind unsere kompetenten und spezialisierten Dispositionsteams für Sie da – telefonisch oder per Mail.

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